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Aktionsfonds

Die Mittel aus dem Aktionsfonds (ehemals Quartiersfonds 1) ermöglichen die kurzfristige und schnell sichtbare Umsetzung von Maßnahmen und Aktionen im Quartiersmanagementgebiet Richardplatz Süd.

Im Folgenden finden Sie weitere Informationen zu diesem Instrument der Stadtteilentwicklung.

1. Was ist der Aktionsfonds?

Der Aktionsfonds ermöglicht die kurzfristige finanzielle Unterstützung von hauptsächlich ehrenamtlichen Projekten im Quartiersmanagementgebiet. Dabei müssen die Projekte die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Förderung der Aktivierung der Bewohner_innen
  • Förderung und Anleitung zur Selbsthilfe
  • Förderung der Eigenverantwortung
  • Stärkung nachbarschaftlicher Kontakte
  • Nutzen für die Gemeinschaft/Nachbarschaft
  • Belebung der Stadtteilkultur

Für den Fonds stehen jährlich 10.000 € zum Abruf bereit. Sie können beispielsweise für die Umsetzung von Ideen eingesetzt werden, die das Wohnumfeld verschönern oder das Zusammenleben im Quartier fördern.

Das obere Limit einer finanziellen Unterstützung liegt bei 1.500 € je Projekt.

2. Wer kann einen Antrag stellen?

Alle Bewohner*innen des Quartiersmanagementgebiets, die sich für ein besseres Miteinander in ihrem Kiez einsetzen, können einen Antrag auf Förderung stellen. Darüber hinaus können auch die Projektideen von Vereinen, Initiativen und Einzelpersonen, die sich im Quartier engagieren und etwas bewegen möchten, unterstützt werden.

3. Wer entscheidet über die Förderung?

Ein Beirat, der aus Bewohner*innen aus dem Kiez Richardplatz Süd besteht, entscheidet in regelmäßigen Sitzungen über die eingegangenen Anträge. Die Vergabejury für 2020 konstituierte sich im Dezember 2018.

Die Jury tagt i.d.R. an jedem 3. Donnerstag des Monats in einer öffentlichen Sitzung.

4. Wie funktioniert die Antragstellung?

Das Antragsformular erhalten Sie hier und im Downloadbereich dieser Website. 

Der Antrag sollte spätestens 15 Tage vor der nächsten Jurysitzung, also jeweils vor dem 1. Mittwoch des Monats, im QM-Büro eingehen. Er wird dann auf der nächsten Sitzung durch die Vergabejury diskutiert und entschieden.

Sie erhalten kurzfristig darüber Bescheid, ob Ihr Antrag bewilligt wurde. Bei einer Zusage wird eine Vereinbarung zwischen Antragsteller*in und Quartiersmanagement geschlossen. Danach können Sie umgehend mit der Projektumsetzung beginnen. Sobald Sie die Ausgaben nachgewiesen haben, werden Ihnen die Kosten erstattet. Da Sie vor der Zustimmung der Vergabejury nicht mit Ihrem Projekt beginnen können, empfehlen wir Ihnen, den Antrag möglichst frühzeitig zu stellen.

5. Welche Projekte wurden in der Vergangenheit gefördert?

Um zu erfahren, welche Projekte in der Vergangenheit über den Quartiersfonds 1 (ehem. Aktionsfonds) finanziell gefördert wurden, klicken Sie bitte auf die folgenden Links:

Bewilligte Projekte aus dem Aktionsfonds - 2019

Bewilligte Projekte aus dem Aktionsfonds - 2018

Bewilligte Projekte aus dem Aktionsfonds - 2017

Bewilligte Projekte aus dem Aktionsfonds - 2016

Bewilligte Projekte aus dem Aktionsfonds - 2015

Bewilligte Projekte aus dem Quartiersfonds 1 - 2014

Bewilligte Projekte aus dem Quartiersfonds 1 - 2013

Bewilligte Projekte aus dem Quartiersfonds 1 - 2012

Bewilligte Projekte aus dem Quartiersfonds 1 - 2011

Bewilligte Projekte aus dem Quartiersfonds 1 - 2010

Bewilligte Projekte aus dem Quartiersfonds 1 - 2009

Bewilligte Projekte aus dem Quartiersfonds 1 - 2008

Bewilligte Projekte aus dem Quartiersfonds 1 - 2007

Bewilligte Projekte aus dem Aktionsfonds 2006

Bewilligte Projekte aus dem Aktionsfonds 2005